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Die Schulsanitäter erfüllen eine wichtige Aufgabe.
Im Schuljahr 2021/2022 versehen 15 aktive Schulsanitäter der Klassen 7-10 ihren Dienst. Kooperationslehrerin ist Frau Kraus.
Die Ausbildung zum Schulsanitäter übernehmen die Johanniter in einem 2,5 tägigen Ausbildungskurs. Dort werden die neuen Schulsanitäter fit gemacht für ihre Aufgaben. Diese bestehen darin, Erste Hilfe in der Schule zu leisten, also z.B. Pflaster aufzukleben, Verbände anlegen, Coolpad auszugeben, jemand in die stabile Seitenlage zu legen oder einen Verletzten zu betreuen. Auch der Bereitschaftsdienst an Schulveranstaltungen, z.B. bei Bundesjugendspielen, Wandertagen oder auch die Wartung von Sanitätsmaterial und Sanitätsraum (Aufgabe der Oberschulsanis) und Teilnahme an der AG gehören zu den Aufgaben.
Je nach Dienstplan übernehmen immer zwei Schüler den Bereitschaftsdienst an einem Schultag. Dazu holen sie morgens ein Handy im Sekretariat ab, über das sie benachrichtigt werden können. Darüber hinaus sind sie auch bei schulischen Aktionen, z.B. beim Sportfest, dabei. Damit die Erfahrungen nicht verloren gehen, findet alle vier Wochen mittwochs in der 6. Stunde. eine Schulsanitäter-AG statt, bei der die Johanniter Inhalte der Erste-Hilfe –Ausbildung wiederholen oder auch aktuelle Fälle besprechen. Ebenso besteht die Möglichkeit am jährlichen Schulsanitätertag teilzunehmen.
Bei den Schulsanitätern geht es nicht nur darum, jemandem zu helfen, sondern es geht auch darum, Verantwortung zu übernehmen, verlässlich und teamfähig zu sein. Auch Werte wie Mitmenschlichkeit und Hilfsbereitschaft spielen eine wichtige Rolle. Alle Schulsanitäter haben ein einheitliches T-Shirt, an denen man sie gut erkennen kann. Die Mitarbeit bei den Schulsanitätern wird im LEB unter Bemerkungen vermerkt.
„Im Abschlussjahr wird der einzelne Schüler in allen Fächern und Fächerverbünden nach den Bildungsstandards des angestrebten Bildungsabschlusses unterrichtet. Die Schule berät die einzelnen Erziehungsberechtigten und Schüler am Ende des vorausgehenden Schuljahres, für die Erreichung welchen Bildungsabschlusses sie den einzelnen Schüler geeignet hält und gibt eine entsprechende Empfehlung ab; dabei legt sie die Kriterien der jeweiligen Prüfungsordnung, Versetzungsordnung oder der multilateralen Versetzungsordnung zugrunde. Die Erziehungsberechtigten entscheiden abschließend.“
1. Anschlussmöglichkeiten nach dem Hauptschulabschluss (Klasse 9, im Einzelfall Klasse 10):
2. Anschlussmöglichkeiten nach dem Realschulabschluss (Klasse 10):
3. Anschlussmöglichkeiten Schüler/innen E-Niveau (Klasse 10):
Die SMV (Schüler-Mit-Verantwortung/Verwaltung) ist ein Gremium aller Klassensprecher und dessen Vertreter der Schule. Diese wählen in einer SMV-Sitzung die Schülersprecherin/den Schülersprecher als ihre/ihren Vorsitzenden.
Die Aufgabe der SMV liegt darin, die Interessen der Schülerinnen und Schüler an der Schule zu fördern und zu vertreten.
Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer werden von der SMV jeweils auf ein Schuljahr gewählt. Sie unterstützen uns Schülerinnen und Schüler bei der Vertretung unserer Interessen und stehen uns immer beratend zur Seite.