Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der an der Schule vertretenen Gruppen der Lehrkräfte, Schülerschaft und Eltern, also praktisch der runde Tisch der Schule. Hier entscheiden Schüler, Eltern und Lehrkräfte gleichberechtigt und gemeinsam über wichtige Themen der Schule.

Das sind zum Beispiel

  • die Vereinbarung von Schulpartnerschaften,
  • die Verteilung des Unterrichts auf fünf oder sechs Wochentage, den Unterrichtsbeginn,
  • allgemeine Angelegenheiten der Schülermitverantwortung,
  • die Stellungnahme der Schule gegenüber dem Schulträger zur
  1. a) Namensgebung der Schule,
  2. b) Änderung des Schulbezirks,
  • Stellungnahmen der Schule zur Durchführung der Schülerbeförderung,
  • Grundsätze über die Einrichtung freiwilliger Arbeitsgemeinschaften, die nicht generell vorgesehen sind und die zu keinen Berechtigungen führen,
  • die Anforderung von Haushaltsmitteln gegenüber dem Schulträger.

(Quelle § 47 Schulgesetz Baden-Württemberg)

Link zu §47 Schulkonferenz

Die Schulkonferenz setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

  1. Vorsitzende: Schulleiterin
  2. Vorsitzende: Elternbeiratsvorsitzende Frau Renz

Schüler:

  • Schüler 1
  • Schüler 2
  • Schüler 3

Lehrkräfte:

  • Lehrkraft 1
  • Lehrkraft 2
  • Lehrkraft 3

Eltern:

  • Elternteil 1
  • Elternteil 2
  • Elternteil 3