Schullaufbahnberatung

Verordnung des Kultusministeriums über die Sekundarstufe I der Gemeinschaftsschule §4(3):

„Im Abschlussjahr wird der einzelne Schüler in allen Fächern und Fächerverbünden nach den Bildungsstandards des angestrebten Bildungsabschlusses unterrichtet. Die Schule berät die einzelnen Erziehungsberechtigten und Schüler am Ende des vorausgehenden Schuljahres, für die Erreichung welchen Bildungsabschlusses sie den einzelnen Schüler geeignet hält und gibt eine entsprechende Empfehlung ab; dabei legt sie die Kriterien der jeweiligen Prüfungsordnung, Versetzungsordnung oder der multilateralen Versetzungsordnung zugrunde. Die Erziehungsberechtigten entscheiden abschließend.“

Zur Präsentation

Entscheidungen zum Schulabschluss

  • in Klasse 8: Unser Kind wird
    • in Klassenstufe 9 die Hauptschulabschlussprüfung anstreben.
    • in Klassenstufe 9 die Hauptschulabschlussprüfung nicht anstreben.
  • in Klasse 9: Unser Kind wird
    • nach erfolgreichem Hauptschulabschluss die schulische Laufbahn an der GMS abschließen.
    • nach erfolgreichem Hauptschulabschluss in der Klassenstufe 9 die Klassenstufe 9 erneut besuchen mit dem Ziel, die Realschulabschlussprüfung oder die Versetzung nach der gymnasialen Versetzungsordnung in Klassenstufe 10 anzustreben.
    • in Klassenstufe 10 die Hauptschulabschlussprüfung anzustreben.
    • in Klassenstufe 10 die Realschulabschlussprüfung anstreben.
    • in Klassenstufe 10 die nach den Regelungen der gymnasialen Versetzungsordnung erfolgende Versetzung anstreben.
  1. Schüler/innen lernen gemeinsam, aber differenziert auf den drei Niveaustufen
    G (grundlegendes Niveau),
    M (mittleres Niveau),
    E (erweitertes Niveau )
  • Der Hauptschulabschluss nach Klasse 9, im Einzelfall nach Klasse 10
  • Der Realschulabschluss nach Klasse 10.
  • Wechsel ohne Abschlussprüfung für E-Schüler/innen möglich, wenn erwünscht (siehe oben).

Anschlussmöglichkeiten nach der Gemeinschaftsschule

  1. Berufliche Ausbildung (führt bei guten Leistungen zum mittleren Abschluss)
  2. WRS Klasse 10 (mittlerer Abschluss)
  3. Zweijährige Berufsfachschule mit mittlerem Abschluss
  • Berufliche Ausbildung (Möglichkeit der Erreichung der Fachhochschulreife)
  • Berufskolleg zur Fachhochschulreife
  • Berufliches Gymnasium Kl. 11 – 13
  • Allgemeinbildendes Gymnasium Kl. 10 – 12 (abhängig von Zugangsvoraussetzungen)
  • Oberstufe Gemeinschaftsschule Kl. 11-13
  • Allgemeinbildendes Gymnasium Kl. 10 – 12 mit Abschluss Abitur (entspricht dem „G9“)
  • Berufliches Gymnasium Kl. 11 – 13 mit Abschluss Abitur (entspricht dem „G9“)
  • Berufliche Ausbildung
  • Berufskolleg mit Ziel Fachhochschulreife
  • Oberstufe Gemeinschaftsschule Kl. 11-13